Leistungen

Führerscheinklassen


Wir bilden aus in den folgenden Klassen:

Klasse B
  • Autoführerschein (PKW)
  • Mindestalter: 18 Jahre
    BF 17
    • begleitetes Fahren mit 17 Jahren
    • Mindestalter Begleitperson: 30 Jahre
    • weitere Voraussetzung für Begleitperson: max. 1 Punkt 
    • ununterbrochener Führerscheinbesitz von 5 Jahren
 
Klasse BE
  • PKW mit Anhänger
  • Führerschein der Klasse B notwendig
  • Mindestalter: 17 Jahre (begleitetes Fahren)

Theorie & Praxis


Theoretischer Grundstoff


Wir unterrichten Sie in dem theoretischen Grundstoff, den jeder Fahrschüler lernen muss. Darüber hinaus erhalten Sie viele wertvolle Tipps und Informationen.


Der theoretischer Grundstoff setzt sich zusammen aus:

1. Persönliche Voraussetzungen
2. Risikofaktor Mensch
3. Rechtliche Rahmenbedingungen
4. Straßenverkehrssystem und Bahnübergänge
5. Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelungen
6. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
7. 
Teilnehmer am Straßenverkehr Besonderheiten
    und Verhalten
8. Geschwindigkeit, Abstand und 
    umweltschonende Fahrweise
9. Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten
    bei Fahrmanöver
10. Ruhender Verkehr
11. Besondere Verkehrssituationen, Folgen von
     Fehlverhalten
12. Lebenslanges Lernen

Klasse B - Zusatzstoff (Technik)
13. Technische Bedingungen, Personen- und       
     Güterbeförderung, Umweltbewusster Umgang
14. Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen

Praktischer Unterricht


Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.

Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommen Sie Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Sie können so jederzeit Ihre persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Ihrem Fahrlehrer beseitigen. Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.


Für die Klasse B sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
 

Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder
Landstraße
1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
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